Was deckt die GKV ab?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt grundlegende Zahnbehandlungen und einen festen Zuschuss für Zahnersatz und Implantate — dieser Zuschuss deckt jedoch meist nur einen Teil der tatsächlichen Kosten komplexerer Behandlungen (z. B. Implantate, Kronen, Erwachsenenkieferorthopädie). Die verbleibende Differenz — die mehrere Tausend Euro betragen kann — trägt der Patient selbst, sofern keine Zahnzusatzversicherung besteht.
Was bedeutet die Wartezeit?
Viele Zahnzusatzversicherungen haben eine "Wartezeit" — in den ersten Monaten nach Vertragsbeginn besteht kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz, genau um zu verhindern, dass jemand nur für eine bestimmte teure Behandlung eine Versicherung abschließt und danach kündigt. Manche Tarife (etwa die bei Tarefe vorgestellten) werden ohne Wartezeit angeboten — das ist ein echter, prüfbarer Vorteil, keine Standardeigenschaft aller Versicherungen.
Was ist der "Zahnstaffel"?
Manche Versicherungen nutzen statt einer vollständigen Wartezeit ein Staffelsystem, den sogenannten Zahnstaffel: Im ersten Jahr wird nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten übernommen, der jährlich ansteigt, bis die volle Deckung erreicht ist. Lesen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt die genaue Zahnstaffel-Tabelle des jeweiligen Tarifs — dieser Wert unterscheidet sich stark zwischen den Anbietern.
Die Angaben in diesem Ratgeber wurden am 28.8.2026 geprüft.
Zahnzusatzversicherung
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